Mitglied bei der TUG kann man als persönliches Mitglied sein oder als korporatives. Korporative Mitglieder sind zum Beispiel Firmen oder auch Institutionen. Diese werden durch einen benannten Repräsentanten vertreten. Im Beitrag ist darüber hinaus noch die Mitgliedschaft von zwei weiteren benannten Personen enthalten (Stellvertreter). Weitere Mitarbeiter der Firma können als assoziierte Mitglieder aufgenommen werden.
Die Leistungen der TUG gelten für persönliche Mitglieder und die benannten Personen (Repräsentant, Stellvertreter, assoziierte Mitglieder) von korporativen Mitgliedern.